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Krankenkassenkontrollstelle / Prämienverbilligung (IPV)

Grundsätzlich sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern zu lassen. Die Krankenkassenkontrollstelle der Stadt Amriswil ist mit der Beratung und Bearbeitung der individuellen Prämienverbilligung beauftragt und macht allfällige Neubemessungen gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG. Sie überprüft die Krankenversicherungspflicht und nimmt allenfalls eine Zwangsversicherung vor. Ausserdem betreibt sie Case-Management bei Personen mit Krankenkassenausständen.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung
Weitere Informationen zur Krankenkassenpflicht

Kontakt

Krankenkassenkontrollstelle / Prämienverbilligung (IPV)
Arbonerstrasse 2
Postfach 1681
8580 Amriswil

Tel. 071 414 12 16
sozialversicherungsdienste@amriswil.ch