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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter wahlen.tg.ch, jene des Bundes unter www.admin.ch
 

Urnenöffnungszeiten

Übliche Urnenabstimmungszeiten im Stadthaus Amriswil:
Sonntag: 10.00-11.30 Uhr
(Es gelten die Zeiten auf dem Stimmrechtsausweis) 

Urnenstandort

Stadthaus Amriswil
Erdgeschoss
Arbonerstrasse 2
8580 Amriswil

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Unterschreiben Sie diesen Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
  3. Legen Sie das verschlossene Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eingetroffen sein.
  4. Der Briefumschlag kann unfrankiert der Post übergeben oder in den speziell bezeichneten Stadthausbriefkasten eingeworfen werden.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Stimmzettelcouvert nicht verschlossen ist
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden
  • sich im Stimmzettelcouvert mehrere gleiche Stimmzettel befinden
  • der Stimmzettel nicht handschriftlich ausgefüllt ist
  • der Stimmzettel ehrverletzende Anmerkungen aufweist
  • Stimmzettel und Stimmrechtsausweis im gleichen Couvert (Stimmzettelcouvert) verpackt sind