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Feuerschutz

Der Feuerschutzbeauftragte legt im Baubewilligungsverfahren für Neu-, Um- und Anbauten fest, welche baulichen Massnahmen zu treffen sind, um Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden zu schützen. Nach der Errichtung der Bauten wird kontrolliert, ob die verfügten Massnahmen richtig ausgeführt worden sind.

Grosse Objekte, wie Industrie- und Gewerbebauten, Tiefgaragen ab 40 Abstellplätzen, Schulen, Hotels, Heime usw., werden durch das kantonale Feuerschutzamt bearbeitet. Die Zuständigkeitsregelung Gemeinden/Kanton finden Sie auf der Seite der Gebäudeversicherung Thurgau.

Für die Rauchgas- und Feuerungskontrolle zuständig ist Kaminfegermeister Hansjörg Wüthrich, Unterfeldstrasse 6a, 8580 Amriswil, Tel. 071 411 13 57, Fax 071 411 13 01, E-Mail hansjoerg.wuethrich@bluewin.ch

Dokumente
Feuerungsanlagen: Gesuch um Erstellung/Ersatz
 

Weitere Links
Feuerwehr Amriswil
Gebäudeversicherung Thurgau
Brandschutzvorschriften (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)

Zugehörige Objekte

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