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Einbürgerung

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Amriswil erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung sind der Stadtrat und der Grosse Rat des Kantons Thurgau zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zudem die Behörden des Bundes am Verfahren beteiligt.

Das Personal der Stadtkanzlei informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das entsprechende Gesuchsformular erhalten Sie ebenfalls bei der Stadtkanzlei.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Das Gesuchsformular kann beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen (Amt HZ) per Email angefordert oder bei der Stadtkanzlei abgeholt werden. Dieses ist auszufüllen und mit den vollständigen Unterlagen beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld, einzureichen.

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