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Mieterwechsel

Seit dem 1. August 2009 sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen gegenüber den Einwohnerdiensten verpflichtet, Mieterwechsel innert 14 Tagen zu melden. Dazu gehören auch Zu- und Wegzüge aus dem Haushalt sowie Umzüge innerhalb der Liegenschaft. Diese Meldung enthält die Angabe der Wohnungsnummer, des ausziehenden und einziehenden Mieters sowie das Datum des Mieterwechsels.

Links
Mietverträge-Vorlagen via HEV-Shop beziehen
(Die Mietverträge können auch gegen Barzahlung am Infoschalter der Stadt Amriswil bezogen werden)

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