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Kommunale Planung

Die Richt- und Nutzungsplanungen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene bilden die Grundlagen für die bauliche Entwicklung in der Gemeinde.

Die Bauverwaltung leitet, koordiniert und setzt die Ortsplanung um. Nebst dem kommunalen Richtplan und dem Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan) und dem Schutzplan gehören auch Sondernutzungspläne (Baulinien- und Gestaltungspläne) zu den Planungsinstrumenten. Die periodische Überarbeitung dieser Werke und die Erarbeitung neuer Pläne gehört ebenso zu den Hauptaufgaben wie die Umsetzung definierter Ziele beispielsweise aus Richtplänen.

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