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Umzugsmeldung (An-/Abmeldung und Adressänderung)

Melden Sie uns einen Zuzug nach Amriswil, einen Umzug innerhalb Amriswil oder einen Wegzug von Amriswil innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

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Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzug

eUmzug - Umzug online melden

Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.

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Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten

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Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Identitätskarte oder Schweizer Pass
  • Heimatschein und Geburtsschein der Kinder (oder Familienbüchlein)
  • Mietvertrag
  • Krankenkassennachweis KVG
  • Amicusunterlagen, falls Sie Hundehalter sind
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos
     

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Mietvertrag
  • Krankenkassennachweis KVG
  • Amicusunterlagen, falls Sie Hundehalter sind
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten vom Migrationsamt des Kantons Thurgau an.

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Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Amriswil zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Amriswil einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen und Kosten:

  • Identitätskarte oder Schweizer Pass
  • Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
  • Mietvertrag
  • Die Anmeldung kostet einmalig Fr. 20.00

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Meldepflicht für Dienstbüchlein

Armee- und Zivilschutzangehörige, Nichteingeteilte bis zum 30. Altersjahr sowie alle freiwilligen Militärdienstleistenden müssen ihr Dienstbüchlein bei einem Umzug zur Adressänderung dem Amt für Bevölkerungsschutz zustellen:

Amt für Bevölkerungsschutz und Armee
Zürcherstrasse 221
8510 Frauenfeld

  • Vermerk „Militärsache“ (keine Postgebühr)

Weitere Informationen sowie, was bei einem Verlust des Dienstbüchleins zu tun ist, finden Sie hier.

 

Zugehörige Objekte