Personen aus Drittstaaten mit Visumspflicht müssen sich zur Einreise in die Schweiz im Vorfeld an die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Konsulat im Wohnland wenden. Dort werden die nötigen Formulare zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie als Gastgeber eine "Verpflichtungserklärung" zugestellt bekommen, ist dieses bei den Einwohnerdiensten vorzuweisen. Es handelt sich dabei um ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel des Gastgebers für den Aufenthalt von visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen dient. Für die Bonitätsprüfung der Gastgeber mit Wohnsitz in Amriswil wird bei den Einwohnerdiensten folgendes benötigt:
Das Formular muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein und nötigenfalls durch die Gastgeber ergänzt und unterschrieben werden.
Name | |||
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Besuchseinladung (PDF, 67.22 kB) | Download | 0 | Besuchseinladung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 071 414 11 13 | einwohnerdienste@amriswil.ch |