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Lärm ist nicht gleich Lärm

23. Mai 2024
Was dem einen Lärm, hört der andere gern. Was diesbezüglich nicht gesetzlich geregelt ist, muss individuell ausgejasst werden. Da ein jeder gelegentlich Schall erzeugt, müssen auch alle ab und an bereit sein, Lärm einzustecken.

Ein ruhiger Wohnraum stellt einen wichtigen Gegenpol zur Hektik im Alltag dar. Ruhestörung wird von jeder Person individuell wahrgenommen, kann aber eine gravierende Beeinträchtigung der Privatsphäre bedeuten. In vielen Fällen wirken sich Ruhestörungen nachteilig auf die nachbarschaftlichen Beziehungen aus. Gemäss gängiger Rechtspraxis dauert die Nachtruhe auch in Amriswil von 22 bis 6 Uhr. Jeder unnötige Lärm ist während dieser Zeit grundsätzlich zu unterlassen. Als Nachtruhestörung gilt jede lärmverursachende Handlung innerhalb und ausserhalb von Liegenschaften oder im Freien. In dieser Zeit dürfen keine lauten Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Bei wiederholten Nachtruhestörungen, welche eindeutig einer Person oder einer Institution zugeordnet werden können, ist eine Anzeige möglich. Nachtruhestörungen fallen in den Bereich des Polizeirechts, wodurch Klagen oder Anzeigen an den zuständigen Polizeiposten zu richten wären. Für laute Tätigkeiten tagsüber, sogenannter Alltagslärm, sind keine weiteren gesetzlichen Grundlagen zur Begrenzung vorhanden. Damit die Bedürfnisse aller Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigt werden können, empfiehlt die Stadt Amriswil an Werktagen die Einhaltung der Ruhezeiten bis 7 Uhr, über Mittag von 12 bis 13 Uhr und abends ab 20 Uhr. An Samstagen ist bei lärmigen Tätigkeiten besonders Rücksicht zu nehmen und der Beginn etwas später, ab 8 Uhr, anzusetzen. 

Sonn- und Feiertage
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (alle Sonntage / 1. Januar / 2. Januar / Karfreitag / Ostermontag / 1. Mai / Auffahrt / Pfingstmontag / 1. August / 25. Dezember / 26. Dezember) gelten die Vorschriften des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage. Während der Ruhezeiten ist demnach auf lärmverursachende Arbeiten und Aktivitäten zu verzichten. Wer diese Vorgaben verletzt, kann verwarnt oder mit Busse bestraft werden. 

Unvermeidlicher Baulärm
Baulärm stellt oft ein Problem dar, weshalb der Bundesrat eine Baulärm-Richtlinie erlassen hat, welche die Baulärmbeurteilung regelt und Lärmschutzmassnahmen enthält. Grundlegend gilt, dass zwischen 7 und 12 und 13 und 19 Uhr für lärmintensive Bauarbeiten keine Massnahmen erforderlich sind. Private Bauarbeiten sind zeitlich so vorzunehmen, dass die Nachbarn nicht unnötig gestört werden. Hier ist vor allem darauf zu achten, dass am Samstag nicht zu früh mit lärmintensiven Arbeiten begonnen wird. Eine vorgängige Information an die Nachbarn hilft zudem, unnötige Klagen zu verhindern. 

Soundgeräte und Musikinstrumente
Im Freien sind die Geräte so einzustellen, dass die Nachbarschaft nicht davon beeinträchtigt wird. Grundsätzlich sind Musikgeräte nach 22 Uhr auszuschalten. In Wohnungen ist vor allem auf die sehr stark störenden Bässe zu achten. Diese sind, wenn möglich, zurückzustellen. Auch Musikinstrumente können unter Umständen zu Lärmbelästigungen führen. Demnach ist das Musizieren soweit möglich in geschlossenen Räumen durchzuführen. Zudem ist zu beachten, dass vor allem Instrumente mit tiefen Frequenzen wie Bässe oder Schlagzeuge zu unangenehmen Störungen in der Nachbarschaft führen können. Auch wenn ein Gartenfest oder eine Party ansteht, empfiehlt es sich, die Nachbarn vorgängig über Datum und Zeitpunkt des Anlasses zu informieren. Wenn es spätabends übermässig laut wird, könnte der Anlass zudem in den Innenraum verlagert werden. Wie überall empfiehlt es sich im Allgemeinen auch bei Lärmproblemen das Gespräch zwischen den Beteiligten zu suchen, um eine gütliche und für alle befriedigende Lösung zu finden. Die Polizei soll nur in Ausnahmefällen zugezogen werden, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann. 

Rücksicht und Verständnis
Die Stadt Amriswil bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, sich an die Regeln zu halten, um ein gutes und friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und Toleranz zu gewährleisten. Oftmals reichen bereits ein informatives Gespräch oder die Ankündigung einer aussergewöhnlich lauten Tätigkeit aus, um mehr Verständnis zu schaffen. Die Nachbarn werden dankbar sein.

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Auch für private Veranstaltungen gelten Ruhezeiten, die eingehalten werden sollten.
Auch für private Veranstaltungen gelten Ruhezeiten, die eingehalten werden sollten.
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