Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Anfragen in mietrechtlichen Angelegenheiten, welche ein Mietobjekt in Amriswil betreffen. Die Behörde berät in allen Mietfragen (Terminvereinbarung von Vorteil), versucht bei Streitigkeiten eine Einigung zu erzielen und erstellt Verhandlungsprotokolle über Einigungen, Klagebewilligungen Abschreibungen oder Urteilsvorschläge. Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigen Vorsitzenden. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Ein Begehren für eine Schlichtungsverhandlung muss schriftlich eingereicht werden.