Grundsätzlich sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern zu lassen. Die Krankenkassenkontrollstelle der Stadt Amriswil ist mit der Beratung und Bearbeitung der individuellen Prämienverbilligung beauftragt und macht allfällige Neubemessungen gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG. Sie überprüft die Krankenversicherungspflicht und nimmt allenfalls eine Zwangsversicherung vor. Ausserdem betreibt sie Case-Management bei Personen mit Krankenkassenausständen.
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Weitere Informationen zur Krankenkassenpflicht