Kopfzeile

Inhalt

Steuerauskünfte

Steuerauskünfte geben wir nur der steuerpflichtigen Person selbst sowie deren Vertreter (Vollmacht muss vorhanden sein). Bei gemeinsam steuerpflichtigen Personen erhält jede Person auch alleine die gewünschten Auskünfte (Ehegatten, Partnerinnen/Partner in eingetragener Partnerschaft). Damit am Schalter die Auskünfte erteilt werden können, hat sich die entsprechende Person auszuweisen (z.B. mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis).

Preis

gratis

Zugehörige Objekte